Hoheitliche Aufgaben / Abgasuntersuchung (AU/AUK)

Abgasmessgerät-Kalibrierung als Dienstleistung Ihrer Kfz-Innung

Wie bereits bekannt, müssen Abgasmessgeräte welche im Rahmen der hoheitlichen Aufgabe Abgasuntersuchung eingesetzt werden, alle 12 Monate kalibriert werden. Diese Kalibrierung ist von DAkkS-akkreditierten Kalibrierdienstleistern durchzuführen.

Als besondere Dienstleistung bietet Ihnen Ihre Kfz-Innung, in Zusammenarbeit mit der TAK CERT GmbH, ebenfalls die normenkonforme Kalibrierung von Abgasmessgeräten* an.

Kalibrierungen von Abgasmessgeräten sollten direkt bzw. zeitnah nach der Jahres-Wartung erfolgen, da nach einer Wartung mit Justierung eine vorhandene Kalibrierung zwingend neu erfolgen muss.

Zur Beauftragung kann das beigefügte Formular ausgefüllt direkt an die TAK CERT GmbH gesendet werden. Nach der erfolgten Kalibrierung wird der durch die TAK CERT erstellte Kalibrierschein direkt in die zentrale Datenbank eingepflegt. Dadurch wird die zuständige Kfz-Innung automatisch informiert und der Betrieb muss nichts weiter unternehmen.

Formular zum Download.